Rechtliche Angaben
Bitte beachten Sie die folgenden berufsrechtlichen und sonstigen Pflichtangaben, die nach
- § 6 Telemediengesetz (TMG),
- § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV),
- der europäischen Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und den
- Vorschriften über Fernabsatzverträge (§§ 312 b, c BGB und BGB-InfoV)
für in- und ausländische Besucher der Website bestehen.
Berufsbezeichnung
Berufsrechtliche Regelungen
Für die Tätigkeit von Rechtsanwälten in der Bundesrepublik Deutschland gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
- BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
- BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
- RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- CCBE – Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
- EuRAG – Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 18 Abs. 2 MStV
Sabine Richly
Orleansstr. 41
81667 München
sabine.richly (at) medialaw.digital
Zuständige Berufsaufsicht
Die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 73 Abs. 2 Nr.4 BRAO ist der
Vorstand der
Rechtsanwaltskammer München
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Tal 33
80331 München
Telefon: (089) 53 29 44-0
Telefax: (089) 53 29 44-28
E-Mail: info(at)rak-m.d
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwälte sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Es besteht eine mindestens den Anforderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) genügende Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) bei der HDI Versicherung AG, 30650 Hannover.
Streitschlichtung
Es besteht keine Verpflichtung, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Ich mache von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch.
Umsatzsteuer
Gem. § 19 UStG fällt Umsatzsteuer nicht an.
Gebühren
Informationen über gesetzliche Gebühren für Rechtsanwälte finden Sie im RVG. Die Beauftragung erfolgt in der Regel auf der Basis von Honorarvereinbarungen, die von den gesetzlichen Gebühren abweichen. Im Rahmen einer Beauftragung können Pauschalen für Auslagen, Dokumente und Reisen nach § 2 Abs. 2, Nr. 7000-7006 VV RVG sowie eine Hebegebühr nach § 2 Abs. 2, Nr. 1009 RVG anfallen. Zu der Anforderung eines etwaigen Vorschusses bin ich nach § 9 RVG berechtigt.